Die Kirchgemeinde-Versammlung (KGV)

Die Kirchgemeinde-Versammlung (KGV)

Zwei Pfarreien - eine Kirchgemeinde

Die erste KGV wurde bei der Gründung der Kirchgemeinde, im Jahre 1963, abgehalten. Die Versammlung umfasst wie die Kirchenpflege unsere beiden Pfarreien mit je drei Dörfern: Herz Jesu Hausen a.A. (mit Kappel a.A. und Rifferswil) sowie St. Burkhard Mettmenstetten (mit Knonau und Maschwanden).

Jährlich zwei Versammlungen

Zweimal jährlich findet eine ordentliche Kirchgemeindeversammlung statt, einmal in Hausen und einmal in Mettmenstetten. Im Frühsommer steht v.a. die Rechnung des Vorjahres auf den Traktanden. Im Spätherbst wird jeweils das Budget Voranschlag für das Folgejahr vorgelegt.

Allgemeine Bestimmungen

  • In den Kirchgemeindeversammlungen können weitere Traktanden behandelt werden (Bauwesen, Gesetzesänderungen etc.).
  • Bekanntmachung: Die Durchführung der Kirchgemeindeversammlung wird jeweils im Affoltener Anzeiger sowie im Pfarrblatt "Forum" bekanntgegeben.
  • Rechnung und Budget werden mindestens fünfzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung bei den Pfarreisekretariaten.
  • Stimmrecht: Das Stimmrecht an den Kirchgemeindeversammlungen haben alle auf dem Gebiet der Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten wohnhaften Katholiken (s. Einladung zur KGV).
Kontakt

Kath. Pfarramt St. Burkard
Rüteliweg 4
8932 Mettmenstetten

Mo-Mi 09:00 bis 11:30, Do und Fr 09:00 bis 11:30 und 14:00 bis 16:30 Uhr
Telefon: 044 767 01 21
E-Mail:
sekretariat@kath-mettmenstetten.ch

 

Kath. Pfarramt Herz Jesu
Bifangstrasse 4
8915 Hausen am Albis
Mo, Di, Do und Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 044 764 00 11
E-Mail: sekretariat@kath-hausen.ch

«Kirche schaut hin» ist eine Initiative der Katholischen Kirche im Kanton Zürich, die eine anonyme und niederschwellige Meldung von Fehlverhalten im kirchlichen Umfeld ermöglicht. So können frühzeitig Fälle von Fehlverhalten aufgedeckt und hoffentlich künftig auch verhindert werden.

https://zhkath.kircheschauthin.ch/hausen-mettmenstetten