Die Kirchgemeinde-Versammlung (KGV)
Zwei Pfarreien - eine Kirchgemeinde
Die erste KGV wurde bei der Gründung der Kirchgemeinde, im Jahre 1963, abgehalten. Die Versammlung umfasst wie die Kirchenpflege unsere beiden Pfarreien mit je drei Dörfern: Herz Jesu Hausen a.A. (mit Kappel a.A. und Rifferswil) sowie St. Burkhard Mettmenstetten (mit Knonau und Maschwanden).
Jährlich zwei Versammlungen
Zweimal jährlich findet eine ordentliche Kirchgemeindeversammlung statt, einmal in Hausen und einmal in Mettmenstetten. Im Frühsommer steht v.a. die Rechnung des Vorjahres auf den Traktanden. Im Spätherbst wird jeweils das Budget Voranschlag für das Folgejahr vorgelegt.
Allgemeine Bestimmungen
- In den Kirchgemeindeversammlungen können weitere Traktanden behandelt werden (Bauwesen, Gesetzesänderungen etc.).
- Bekanntmachung: Die Durchführung der Kirchgemeindeversammlung wird jeweils im Affoltener Anzeiger sowie im Pfarrblatt "Forum" bekanntgegeben.
- Rechnung und Budget werden mindestens fünfzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung bei den Pfarreisekretariaten.
- Stimmrecht: Das Stimmrecht an den Kirchgemeindeversammlungen haben alle auf dem Gebiet der Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten wohnhaften Katholiken (s. Einladung zur KGV).