Kirchgemeindeversammlung vom 8. November 2026
Geschäfte
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
2. Änderung Entschädigungsreglement für Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission
3. Festsetzung Budget 2027 und Genehmigung des Steuerfusses
4. Ersatzwahl von einem Kirchenpflegemitglied für die Amtsdauer 2026 bis 2030 per 1.1.2027
5. Erneuerungswahl des Mitglieds der Synode für die Amtsdauer 2027 bis 2031
6. Beantwortung schriftlicher Anfragen gemäss § 23 des Kirchgemeindereglements
Protokoll
- wird nach der Versammlung hier veröffentlicht
Unterlagen
Ort und Zeit
- Sonntag, 8. November 2026, 10.30 Uhr anschliessend an den 9.30 Uhr Gottesdienst
- in der Kirche St. Burkard, Rüteliweg 4, 8932 Mettmenstetten
Rahmenbedingungen
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.
Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.