Kirchgemeinde

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 9. November 2025

Die Kirchenpflege lädt die Stimmberechtigten herzlich zur Kirchgemeindeversammlung vom 9.11.2025 um 11:00 in Hausen ein.

Geschäfte

  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
  2. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses 2026
  3. Ersatzwahl von einem Mitglied der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022-2026
  4. Ersatzwahl des Präsidiums der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022-2026
  5. Beantwortung schriftlich eingereichten Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss § 23 des Krichgemeindereglements

Unterlagen

Ort und Zeit

  • Sonntag, 9.11.2025, 11:00 Uhr (anschliessend an den 10:00 Uhr Gottesdienst)
  • Bifangstrasse 4, 8915 Hausen

Rahmenbedingungen

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.

Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.