Kirchgemeindeversammlung vom 6. September 2025
Für den 6. September ist in Hausen eine Kirchgemeindeversammlung einberufen.
22. August 2025
Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten
Geschäfte
- Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
- Teilrevision der Kirchgemeindeordnung
- Bewilligung neue Stelle Kirchgemeindeschreiber/in
- Beantwortung schriftlich eingereichten Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss § 23 des Krichgemeindereglements
Unterlagen
Ort und Zeit
- Samstag, 6.9.2025, 18:00 Uhr (anschliessend an den 17:00 Uhr Gottesdienst)
- Bifangstrasse 4, 8915 Hausen
Rahmenbedingungen
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.
Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.