Kirchgemeinde

Kirchgemeindeversammlung vom 6. September 2025

Für den 6. September ist in Hausen eine Kirchgemeindeversammlung einberufen.
22. August 2025 Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten

Geschäfte

  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
  2. Teilrevision der Kirchgemeindeordnung
  3. Bewilligung neue Stelle Kirchgemeindeschreiber/in
  4. Beantwortung schriftlich eingereichten Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss § 23 des Krichgemeindereglements

Unterlagen

Ort und Zeit

  • Samstag, 6.9.2025, 18:00 Uhr (anschliessend an den 17:00 Uhr Gottesdienst)
  • Bifangstrasse 4, 8915 Hausen

Rahmenbedingungen

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.

Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.