Kirchgemeindeversammlung vom 5.5.2024
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Röm.-kath. Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten, herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung am Sonntag, 5.5.2024.
06. April 2024
Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten
Ort und Zeit
- Sonntag, 5.5.2024, 10.30 Uhr (anschliessend an den 09.30 Uhr Gottesdienst)
- Im Pfarrsaal, Rüteliweg 4, 8932 Mettmenstetten
Geschäfte
- Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Wahl von zwei Kirchenpflegemitgliedern
- Beantwortung Anfragen nach § 23 Kirchgemeindereglement
Unterlagen
Die Versammlungsunterlagen können in den Sekretariaten der beiden Pfarreien oder hier angesehen werden.
Rahmenbedingungen
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.
Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.
Die Kirchenpflege freut sich, Sie auf der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.