Kirchgemeinde

Kirchgemeindeversammlung vom 5.5.2024

Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Röm.-kath. Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten, herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung am Sonntag, 5.5.2024.
06. April 2024 Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten

Ort und Zeit

  • Sonntag, 5.5.2024, 10.30 Uhr (anschliessend an den 09.30 Uhr Gottesdienst)
  • Im Pfarrsaal, Rüteliweg 4, 8932 Mettmenstetten

Geschäfte

  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
  3. Wahl von zwei Kirchenpflegemitgliedern
  4. Beantwortung Anfragen nach § 23 Kirchgemeindereglement

Unterlagen

Die Versammlungsunterlagen können in den Sekretariaten der beiden Pfarreien oder hier angesehen werden.

Rahmenbedingungen

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.

Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.

Die Kirchenpflege freut sich, Sie auf der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.