Kirchgemeindeversammlung vom 5.5.2024
Ort und Zeit
- Sonntag, 5.5.2024, 10.30 Uhr (anschliessend an den 09.30 Uhr Gottesdienst)
- Im Pfarrsaal, Rüteliweg 4, 8932 Mettmenstetten
Geschäfte
- Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Wahl von zwei Kirchenpflegemitgliedern
- Beantwortung Anfragen nach § 23 Kirchgemeindereglement
Protokoll
Das Protokoll kann in den Sekretariaten der beiden Pfarreien oder hier angesehen werden.
Unterlagen
Die Versammlungsunterlagen können in den Sekretariaten der beiden Pfarreien oder hier angesehen werden.
Rahmenbedingungen
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.
Anfragen der Stimmberechtigen über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse nach § 23 des Kirchgemeindereglements müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich an die Kirchenpflege gerichtet werden.
Die Kirchenpflege freut sich, Sie auf der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.