Kirchgemeinde

Organisation

Im dualen System können die Gläubigen demokratisch über die wichtigsten Belange bestimmen. Die Verwendung der finanziellen Mittel wird demokratisch kontrolliert.

Organisation im Dualen System

Die katholische Kirche im Kanton Zürich hat demokratische Strukturen und erlaubt es allen Mitgliedern, die Kirche aktiv mitzugestalten. Einen Überblick über die gesamte Organisation auf kantonaler Ebene sowie der Aufgabenteilung gibt das folgende Video.

Die Kirchgemeinde Hausen - Mettmenstetten

Alle Katholiken, die in den politischen Gemeinden Mettmenstetten, Knonau, Maschwanden, Hausen am Albis, Kappel am Albis oder Rifferswil wohnen, gehören zur Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten. Auf diesem Gebiet befinden sich die zwei Pfarreien St. Burkard (Mettmenstetten, Knonau, Maschwanden) und Herz Jesu (Hausen am Albis, Kappel am Albis, Rifferswil). Dass die beiden Pfarreien zu einer Kirchgemeinde gehören, bemerkt man durch die starke Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien. Die Kirchgemeindeversammlung findet jährlich einmal in jeder der Pfarrei statt. Im Hintergrund verringert diese Organisation den Verwaltungsaufwand und erlaubt die Nutzung von Synergien. Die Kirchgemeinde wurde schon bei ihrer Gründung 1963 so konzipiert.

Wie im Video erwähnt, sind die Pfarreien zuständig für die Seelsorge und die Gottesdienste, während sich die Kirchgemeinde um die Finanzen, die Anstellungen und die Infrastruktur kümmert. Wir sind stolz auf engagierte Teams in beiden Pfarreien, die unermüdlich jene Aufgaben erfüllen, die die Kirche ausmachen.

Die Kirchgemeindeversammlung (KGV)

Zwei Mal im Jahr bietet die Kirchgemeindeversammlung die Möglichkeit an der demokratischen Organisation der Kirche mitzuwirken.

Die Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde. Hier wird der Rahmen gesteckt, wie sich die Kirchgemeinde in Zukunft entwickelt, und überprüft, wie die finanziellen Mittel verwendet wurden. Jedes Mitglied ist herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen, mitzudenken, abzustimmen und Fragen zu stellen.

Zwei Versammlungen pro Jahr

Regulär findet die KGV zwei Mal pro Jahr statt, wobei sie sich jeweils an einen Gottesdienst in einer der Pfarreien anschliesst. Die erste Sitzung findet normalerweise im Frühjahr in Mettmenstetten statt und behandelt unter anderem die Jahresrechnung des vergangenen Jahres. Die zweite Sitzung ist dann im Herbst in Hausen und legt das Budget für das kommende Jahr fest. An beiden Sitzungen können auch weitere Traktanden behandelt werden, wie beispielsweise Wahlen oder Bauvorhaben.

Es können auch weitere Kirchgemeindeversammlungen einberufen werden, wenn die Kirchenpflege dies anordnet oder 50 Stimmberechtigte dies verlangen.

Stimmberechtigung

Um an der KGV abstimmen und wählen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mitglied in der Röm.-Kath. Körperschaft
  • Wohnsitz in der Kirchgemeinde
  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung
  • Kein Ausschluss von der Ausübung der politischen Rechte

Bei der Mitgliedschaft handelt es sich um den Status den der Staat für die Person erfasst hat, weshalb nicht einfach römisch-katholisch steht. Grundsätzlich ist es möglich, aus Sicht der Kirche katholisch zu sein, aber aus Sicht des Staates nicht. Aber: Wer sich nie mit der Thematik auseinandergesetzt hat und katholisch ist, kann davon ausgehen, dass er oder sie auch tatsächlich Mitglied ist.

Aufgaben

An der KGV werden die Mitglieder und das Präsidium der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission gewählt. Ebenso werden dort Pfarreibeauftragte und Pfarrer gewählt. Letztere werden allerdings nur bei Neuwahl an der KGV gewählt, bei einer Bestätigungswahl findet, wenn nötig, eine Wahl an der Urne statt.

Die KGV ist auch für die Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses sowie für die Abnahme der Jahresrechnung zuständig. Ebenso entscheidet sie über Mitgliedschaften in Zweckverbänden und Geschäfte die die finanziellen Befugnisse der Kirchenpflege übersteigen.

Die konkrete Auflistung aller Aufgaben findet sich in der Kirchgemeindeordnung.

Ankündigung und Dokumentation

Das Stattfinden der KGV wird rechtzeitig auf verschiedenen Wegen angekündigt. Verbindlich ist die Ankündigung im amtlichen Publikationsorgan, dem Affolterner Anzeiger. Zusätzlich können die Informationen auch dem Pfarrblatt Forum und der Webseite entnommen werden.

Alle Unterlagen liegen rechtzeitig vor der Sitzung in den Sekretariaten auf und werden auf der Webseite publiziert.

Nach der Sitzung wird ein Protokoll veröffentlicht.

Anfragerecht

Stimmberechtigte dürfen Anfragen über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse stellen, die an der Kirchgemeindeversammlung von der Kirchenpflege beantwortet werden. Dazu muss die Anfrage schriftlich mindestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung an die Kirchenpflege eingereicht werden.

Da es sich bei der Kirchenpflege um eine Milizbehörde handelt, freut sie sich natürlich, wenn Anfragen bereits früher ankommen.

Die Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist das exekutive Gemeindeorgan der Kirchgemeinde und trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde.

Die Kirchenpflege

Die Kirchenpflege unterstützt die Seelsorgenden und deren Mitarbeiterteams in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu übernimmt sie die politische und finanzielle Führung. Konkrete Aufgaben der Kirchenpflege sind unter anderem:

  • Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen
  • Anstellung des Personals
  • Bewilligung von Ausgaben im Rahmen der finanziellen Befugnisse
  • Verwaltung der Liegenschaften und Infrastruktur der Kirchgemeinde

Die Mitglieder der Kirchenpflege werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Dies geschieht jeweils an der Kirchgemeindeversammlung. Wählbar sind Stimmberechtigte, die nicht in der Kirchgemeinde angestellt sind und nicht nahe mit anderen Behördenmitgliedern verwandt oder verschwägert sind.

Zusammenarbeit mit Pfarrer bzw. Pfarreibeauftragten

Beide Pfarreien werden von einem Pfarreibeauftragten oder Pfarrer geleitet. Diese nehmen an den Sitzungen der Kirchenpflege mit beratender Stimme teil.

Die Pfarreien sind grundsätzlich für alles verantwortlich, was das Kirchliche Leben ausmacht. Darunter fallen beispielsweise Gottesdienste, Diakonie, Verkündigung und Lehre. Diesbezüglich kann die Kirchenpflege keine Anweisungen geben. Dennoch lässt sich nicht alles wünschenswerte mit den (finanziellen) Mitteln der Kirchgemeinde umsetzen. Entsprechend ist eine enge Zusammenarbeit nötig, um gemeinsam die Vorraussetzungen für ein kirchliches Leben zu schaffen.

Ressorts

Die Kirchenpflege gliedert sich aktuell in folgende Ressorts. Die Ressortleitung verfügt über Kompetenzen für alltägliche Belange. Grössere Geschäfte bereitet sie vor, diese werden aber von der ganzen Kirchenpflege beschlossen.

Präsidium

Aktuariat / Archiv

Finanzen

Personal

Liegenschaften

Diakonie und Soziales

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK)

Die drei Mitglieder der RPK prüfen den sorgfältigen Umgang der Kirchgemeinde mit ihren finanziellen Mitteln.

Die RPK

Aufgaben

Genau wie politische Gemeinden verfügt auch die Kirchgemeinde über eine Rechnungsprüfungskommission. Sie kontrolliert den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde. Konkret prüft sie das Budget, die Jahresrechnung sowie alle weiteren Geschäfte mit finanzieller Tragweite mit der sich die Kirchgemeindeversammlung befasst. Mit ihren Anträgen hilft sie der Kirchgemeindeversammlung bei der Meinungsbildung.

Der Prüfbereich der RPK beschränkt sich auf finanzielle Belange, z. B. hinsichtlich Einhaltung der finanziellen Möglichkeiten der Kirchgemeinde. Dies bezeichnet man als finanzpolitische Prüfung. Zur Sicherstellung einer effektiven Prüfung kann die RPK Einsicht in relevante Akten nehmen.

Mitglieder der RPK müssen tatsächlich und dem Anschein nach unabhängig sein. Natürlich ist ein gleichzeitiges Angehören einer anderen Behörde der Kirchgemeinde ausgeschlossen. Im Übrigen gelten dieselben Wählbarkeitskriterien wie für die Kirchenpflege. Auch die RPK wird für die Dauer von 4 Jahren von der Kirchgemeindeversammlung gewählt.

Grundsätzlich kann eine RPK auch die finanztechnische Prüfung übernehmen, dies erfordert allerdings die fachliche Qualifikation eines RPK-Mitglieds. Da dies bei uns nicht erfüllt ist, übernimmt eine externe Revisionstelle diese Aufgabe.

Mitglieder

Für die Amtsperiode 2022 bis 2026 sind folgende Personen Mitglied der RPK:

  • Baumgartner Franz (Präsident), Knonau
  • Arnold André, Ebertswil
  • Hinteregger Dietmar, Hausen am Albis

Vertretung in der Synode

In der kantonalen Legislative repräsentiert uns ein gewähltes Mitglied und beeinflusst die Rahmenbedingungen für alle Kirchgemeinden.

Die Synode

Die Synode ist das kirchliche Parlament der kantonalen Kirche. Die Mitglieder werden in den Kirchgemeinden gewählt.

Massimo De Salvador vertritt uns in der Synode. Er ist auch Mitglied der Kirchenpflege.
Herr De Salvador wurde Ende 2018 erstmals gewählt. In der Amtsdauer 2019-2023 war eher Mitglied der Geschäftsprüfungskommission. Aktuell ist er für die Amtsdauer 2023 - 2027 gewählt und ist Teil der Geschäftsleitung der Synode.