Kirchgemeinde

Erlasse der Kirchgemeindeversammlung

Gemäss übergeordnetem Recht regelt die Kirchgemeindeversammlung (KGV) über die Kirchgemeindeordnung die Kompetenzen und die Organisation in der Kirchgemeinde.

Diese sowie weitere der KGV vorbehaltene Erlasse sind hier gesammelt.

Beschlüsse der Kirchgemeinde über Wahlen oder die Ausübung der Finanzbefugnisse werden im amtlichen Publikationsorgan, dem Anzeiger des Bezirks Affoltern, publiziert.