Pfarrei St. Burkard

Pfarrkirchenstiftung

Lange bevor im Kanton Zürich die Katholische Kirche eine Körperschaft wurde, entstanden in den verschiedenen Gemeinden die sogenannten Stiftungen. Sie haben das Ziel, nach dem Kirchenvermögen zu schauen. In den Anfängen stand an vielen Orten dabei der Bau einer Kirche im Vordergrund. Die neu entstandenen Pfarrgemeinden bekamen so einen Raum für die Gottesdienste. Die Erfahrung aus der Geschichte hatte dazu bewogen, Stiftungen zu gründen. In der Reformation und auch 1869 – Entstehung der Christ-Katholiken – hatte die Katholische Kirche Besitztümer an die neu entstandenen Kirchen abtreten müssen. Die Pfarrkirchenstiftungen sind die historisch gewordenen zivilen Rechtsträger für das Vermögen von Pfarreien. Sie verwalten ihr Vermögen und regeln selbständig ihren Finanzhaushalt. Als Institution der Kirche sichern sie auf Dauer den kirchlichen Besitzstand und dienen der Pfarrei-Seelsorge. Die Mittel dazu bilden v.a. Zinsen, Spenden und anderweitige Erträge und Zuwendungen, die den Stiftungen anvertraut werden. Der Besitz einer Stiftung kann  nicht einem anderen Zweck zugeführt werden, auch wenn die Mehrzahl der Mitglieder es wollten. Die in der Stiftungsurkunde festgehaltene Bestimmung muss beibehalten werden. Der Ortspfarrer von Mettmenstetten ist von Amtes wegen Vorsitzender der Stiftung. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden auch nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Stiftung untersteht ausschliesslich der kirchenrechtlichen Oberaufsicht des Bischofs von Chur. Alle Beschlüsse des Stiftungsrates – soweit sie sich nicht auf die „laufende Geschäftsführung“ beziehen - bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des Bischofs von Chur.

In Mettmenstetten wurde 1963 die Kirchenstiftung gegründet. Das Land, auf dem unsere Kirche steht, gehört der Stiftung.